Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Fsser (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G);
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H2);

Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

Die Gegenstnde mssen einzeln verpackt und durch Unterteilungen, Trennwnde, Innenverpackungen oder Polstermaterial voneinander getrennt sein, um unter normalen Befrderungsbedingungen eine unbeabsichtigte Auslsung zu verhindern.

Hchste Nettomasse: 75 kg.